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Betreuungsvertrag: PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundebetreuung Seemann’s Hunde
Stand: September 2019 (1) Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und Seemann’s Hunde wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Betreuungsvertrag kommt zustande, indem der Halter seinen Hund in die Betreuung von Seemann’s Hunde gibt oder von einem Dritten abgeben lässt. Der Halter akzeptiert damit die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Betreuungsvertrages. (2) Seemann’s Hunde gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer eine artgerechte Haltung sowie Freilauf, Beschäftigung und liebevolle Betreuung. Die Hunde werden als Gruppe gehalten und geführt. Es findet keine Zwingerhaltung statt. (3) Der Hundehalter wird durch Seemann’s Hunde unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Störungen auftreten. (4) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seines Hundes die Behandlung durch einen Tierarzt erfolgt. Die Wahl des Tierarztes liegt im Ermessen von Seemann’s Hunde. Die hierdurch entstehenden Kosten, z.B. Behandlung, werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. (5) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund folgende Impfungen besitzt und alle 12 Monate erneuert: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Parainfluenza. Der Impfausweis ist auf Anfrage vorzulegen. Kosten für Folgeschäden durch nicht erfolgte Impfungen gehen zulasten des verursachenden Hundehalters. (6) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung ist vom Hundehalter vor der Betreuung bekanntzugeben. Seemann’s Hunde übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen. (7) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund einen wirksamen Schutz gegen ektogene Parasiten, wie z.B. Flöhe und Zecken sowie gegen endogene Parasiten, wie z.B. Würmer, besitzt und für den Betreuungszeitraum erneuert. Seemann’s Hunde versichert, dass alle benutzten Räumlichkeiten, der Transporter, die Liegeplätze regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. (8) Der Hundehalter versichert, dass für den zu betreuenden Hund eine Haftpflichtversicherung besteht. (9) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Hamburger Hunderegister ordnungsgemäß gemeldet und gechipt ist. (10) Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen von Seemann’s Hunde nicht betreut werden. (11) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht zu den „Listenhunden“ im Sinne des Hundegesetzes §2 gehört. (12) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund sozialverträglich gegenüber anderen Hunden und Menschen ist. (13) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese quittiert. Die Hundebetreuung Seemann’s Hunde haftet nicht für Schäden, die in Abwesenheit des Hundehalters in der Wohnung/im Haus entstehen. (14) Seemann’s Hunde schließt jede Haftung oder jeden Schadenersatz aus, soweit Schäden nicht aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt wurden. Hierzu gehören auch beschädigte oder verlorene Hundeaccessoires wie z.B. Halsbänder, Leinen, Geschirre, Capes, GPS-Sender. (15) Der Hundehalter verpflichtet sich, die durch Seemann’s Hunde festgelegten Betreuungspreise laut Aushang zu entrichten. (16) Die Betreuung wird monatlich im Voraus bezahlt. Der monatliche Betreuungspreis ist spätestens am letzten Betreuungstag des vorangegangenen Monats in bar zu entrichten. Ergeben sich zusätzliche Betreuungstage, so sind diese am jeweiligen Betreuungstag bei Abholung zu bezahlen. (17) Vom Halter abgesagte Betreuungstage werden nicht erstattet unabhängig vom Grund der Absage. Sollte Seemann’s Hunde aus wichtigem Grund einen Termin absagen, wird der Betreuungstag erstattet. Der Anspruch auf einen reservierten Platz entfällt, wenn dieser nicht regelmäßig gebucht wird. Urlaube sind mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich Seemann‘s Hunde mitzuteilen. (18) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch Seemann’s Hunde erfolgt nicht. (19) Der zwischen dem Hundehalter und Seemann’s Hunde geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen 7 Tage vor Monatsende gekündigt werden.
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SEEMANN’S HUNDE
Martina Seemann